FAQ / Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Ja! Lehrkräfte sind sehr gute Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Erteilung des Unterrichts in Wiederbelebung. Sie kennen ihre Lerngruppen und wissen, was sie diesen zumuten können. Ihre Aufgabe besteht in der Vermittlung von Wissen und in der Anwendung einer geeigneten pädagogischen Methodik. Die zu vermittelnde Maßnahme „Prüfen, Rufen, Drücken“ ist einfach durchzuführen, sodass es für Lehrkräfte keine Schwierigkeit darstellt, diese selbst zu erlernen und im Anschluss an die Schülerinnen und Schüler weiterzugeben. Außerdem stehen wissenschaftlich fundierte und pädagogisch geeignete Materialien unter www.wiederbelebung-in-schulen.de zur Verfügung. Dass der Unterricht gut umsetzbar ist, konnte im Rahmen unseres Modellversuchs im Schuljahr 2023/2024 bereits gezeigt werden.

Die Methode „Prüfen, Rufen, Drücken“ ist technisch sehr einfach durchführbar. Mehrere Studien mit über 20.000 Schülerinnen und Schülern haben gezeigt, dass 12- bis 13-jährige Schülerinnen und Schüler psychisch und physisch dazu in der Lage sind, Wiederbelebungsmaßnahmen an einem Erwachsenen durchzuführen.

In den Ausbau des Unterrichts in Wiederbelebung werden sowohl öffentliche Schulen als auch Schulen in privater Trägerschaft eingebunden.

Innerhalb des Unterrichts in Wiederbelebung soll lediglich die Methode „Prüfen, Rufen, Drücken“ vermittelt werden, um so einen niederschwelligen, aber verbindlichen Mindeststandard zu garantieren. Ziel ist es, die Zahl handlungsfähiger Personen deutlich zu steigern, um die kritischen ersten Minuten nach einem Herzstillstand überbrücken zu können. Der Ansatz ersetzt nicht die Erste-Hilfe-Ausbildung. Diese kann ohne Ausbilder-Befähigung nicht durchgeführt werden.

Laut der Empfehlung der Deutschen Herzstiftung erweist sich eine Atemspende während einer Reanimation als nicht zwingend erforderlich. Die Herzdruckmassage hingegen ist die zentrale und wirkungsvollste Maßnahme, um im Notfall Leben zu retten. Gerade untrainierte Laien scheuen sich oft vor der Beatmung, sodass diese Verunsicherung dazu führen kann, dass aus Angst, etwas falsch zu machen, nichts unternommen wird. Außerdem besteht die Gefahr, dass eine Beatmung durch Laien zu Unterbrechungen bei der Reanimation führt. Die Konzentration auf die Herzdruckmassage stellt eine fachlich sinnvolle Vereinfachung dar und kann dazu führen, dass mehr Menschen die Wiederbelebung effektiv durchführen. Aus diesem Grund konzentriert sich der Wiederbelebungs­unterricht an hessischen Schulen in Absprache mit der Deutschen Herzstiftung, der Björn Steiger Stiftung und den beteiligten Hilfsorganisationen auf die Methode „Prüfen, Rufen, Drücken“.

Innerhalb der vorgegebenen Doppelstunde werden die Schülerinnen und Schüler nur in der Methode „Prüfen, Rufen, Drücken“ geschult. Der Einsatz eines AED ist an dieser Stelle nicht vorgesehen. Sofern Schulen das Erweiterungsmodul der Initiative „Herzsicher – Retten macht Schule“ der Björn Steiger Stiftung in Kooperation mit der der Deutschen Herzstiftung buchen, wird dort den teilnehmenden Lehrkräften auch der Einsatz eines AED gelehrt. Sollte eine Schule das optionale Erweiterungsmodul buchen, übernimmt die Björn Steiger Stiftung auch die Wartung der Geräte. Der Schulträger ist hier als Gebäudeinhaber einzubinden.

Schulen, die an dem Projekt „Retten macht Schule“ teilnehmen, verfügen bereits über geschulte Lehrkräfte, welche den Unterricht in Wiederbelebung an der Schule umsetzen und das entsprechende Material. Das HMKB möchte diese Schulen dennoch dazu einladen, die attraktiv gestalteten Unterrichtsmaterialien sowie Umsetzungsmöglichkeiten, die unter www.wiederbelebung-in-schulen.de hinterlegt sind, zu nutzen.

Bereits bestehende Kooperationen zwischen Schulen und Hilfsorganisationen können ebenfalls für die Umsetzung des Wiederbelebungs­unterrichts genutzt werden. Dabei ist wichtig zu unterscheiden, dass der Unterricht in Wiederbelebung einen landesweiten Mindeststandard für alle Schülerinnen und Schüler zum Ziel hat. Bestehende Kooperationsprojekte (z. B. Schulsanitätsdienst) gehen in der Regel für eine bestimmte Schülergruppe über diesen Mindeststandard hinaus. Sie sollen durch den Wiederbelebungsunterricht unterstützt werden. Sie sind weiterhin sinnvoll und erforderlich.

Da den Schulen der Rahmen zur Umsetzung des Wiederbelebungs­unterrichts freigestellt ist, besteht die Möglichkeit, diese in den Regelunterricht einzubinden.

Die Ausstattung der Schulen und das Online-Fortbildungsformat

Bei den Reanimationspuppen handelt es sich um das Modell „Practiman Basic“. Das Modell ist praxisbewährt und eignet sich durch die einfache Handhabung sehr gut für den Einsatz in Schulen. Es ist zwar für die Beatmung nutzbar, diese ist jedoch nicht Teil des verbindlichen Unterrichts in Wiederbelebung. Die Puppe kann somit jedoch auch für andere schulische Zwecke (Schulsanitätsdienst, Schulgesundheitsfachkräfte, Erste-Hilfe-Schulungen) genutzt werden. Die Reanimationspuppen sind ohne den Einsatz von Batterien funktionsfähig.

Da eine Schulung der Beatmung innerhalb des flächendeckenden Unterrichts in Wiederbelebung entfällt, sind keine besonderen Hygieneartikel erforderlich. Zur Reinigung der Reanimationspuppen genügt eine milde Seifenlauge.

Auf Basis des im Schuljahr 2023/2024 durchgeführten Modellprojekts ist davon auszugehen, dass eine Online-Fortbildung grundsätzlich ausreicht, um den Unterricht qualifiziert durchführen zu können. Damit können wir auch den Aufwand für die Lehrkräfte gering halten. Die Schulungsvideos sowie die Materialien sind jederzeit abrufbar. Medizinische Rückfragen können per Mail an die Deutsche Herzstiftung gestellt werden. Darüber hinaus bietet sie in regelmäßigen Abständen eine telefonische Sprechstunde an. Die Termine finden hier: Sprechstunde der Herzstiftung.

„Medizinische Fachfragen können jederzeit über die Kontaktseite an Expertinnen und Experten der Deutschen Herzstiftung gestellt werden. Darüber hinaus bietet die Deutsche Herzstiftung in regelmäßigen Abständen themenbezogene Online-Sprechstunden an. Die entsprechenden Termine sowie die Adresse des Funktionspostfachs finden Sie auf dieser Seite unter „Medizinische Sprechstunde“.

Die Teilnahme am Erweiterungsmodul der Initiative „Herzsicher – Retten macht Schule“ der Björn Steiger Stiftung in Kooperation mit der Deutschen Herzstiftung ist den Schulen freigestellt.

Fragen zur Umsetzung des Wiederbelebungs­unterrichts

  1. 1. Die teilnehmenden Schulen werden von der Björn Steiger Stiftung mit Reanimationspuppen ausgestattet.
  2. 2. Die Schulen legen fest, in welchem Format der Unterricht in Wiederbelebung durchgeführt wird und wer diesen übernimmt.
  3. 3. Die jeweiligen Lehrkräfte bilden sich mit Hilfe der Plattform www.wiederbelebung-in-schulen.de fort.
  4. 4. Der Unterricht in Wiederbelebung wird innerhalb einer Doppelstunde mit den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 durchgeführt.

Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfiehlt die Durchführung von Wiederbelebungs­unterricht in der Jahrgangsstufe 7. Darüber hinaus ist es den Schulen freigestellt, weitere Jahrgangsstufen einzubinden bzw. die Unterrichtsinhalte in späteren Jahrgängen zu wiederholen und aufzufrischen. Eine Wiederholung und Auffrischung ist aus Sicht des HMKB sinnvoll.

An dieser Stelle ist ausdrücklich zu erwähnen, dass der Unterricht in Wiederbelebung einen bereits vorhandenen Schulsanitätsdienst NICHT ersetzt bzw. dessen Arbeit einschränkt, sondern lediglich einen Mindeststandard garantiert. Sofern Schulen über einen Schulsanitätsdienst verfügen, kann es sehr sinnvoll sein, diesen in die Durchführung des Unterrichts einzubinden. Die Aufsicht und die pädagogische Verantwortung liegen aber dennoch bei der Lehrkraft.

Sprechstunde der Herzstiftung

Einmal pro Quartal haben Sie die Gelegenheit, Ihre offenen Fragen in einer Online-Sprechstunde direkt mit den Experten der Herzstiftung zu besprechen.

Wichtiger Hinweis: Für die Teilnahme an der Sprechstunde ist eine Anmeldung per Mail an [javascript protected email address] erforderlich.

Nächster Termin:
Datum: 28.10.2024
Uhrzeit: 17:00 – 18:00 Uhr